Richtlinien Sportlerehrung

Richtlinien zur Ehrung von Sportlerinnen, Sportlern und Funktionären

Kinder / Jugendliche
1.1. Kreismeister Platz 1-3
1.2. Südwestfalenmeisterschaften Platz 1-3
1.3 NRW-Meisterschaften Platz 1-6
1.4. Deutsche Meisterschaften Nennung der Teilnahme
1.5. Internationaler Wettkämpfe Nennung der Teilname
1.6. Im Jugend- und Schüler/ -innenbereich werden die Mannschaften geehrt, die in die nächsthöhere Spielklasse aufgestiegen sind.

II. Ehrung Erwachsener
2.1. Kreismeister Platz 1
2.2. Bezirksmeisterschaften Platz 1-3
2.3. Südwestfalenmeisterschaften Platz 1-3
2.4. NRW Meisterschaften Platz 1-6
2.5. Deutsche Meisterschaften Platz 1-8
2.6. Europa Meisterschaften
2.7. Weltmeisterschaften Nennung der Teilnahme bei 2.6 bzw. 2.7, insorfern eine Qualifikationsnorm erforderlich ist
2.8. Aufstiege in die nächst höhere Spielklasse

2.11Sportabzeichenerwerberinnen – und erwerber werden im Ehrungsjahr von den Vorständen der Vereine für herausragende Leistungen nominiert; als solche gelten beispielsweise, wenn sie zum

25,-/ 40,-/ 50,-/ Mal das Abzeichen erworben haben.

Die endgültige Entscheidung über eine Ehrung trifft der Vorstand des StadtSportVerbandes.

Bei Menschen mit Behinderungen/ Handicaps gelten Sonderregelungen. Hier trifft der StadtSportVerband nach Vorschlägen der Vereine die Entscheidung.

3. Verdiente Mitarbeiter/innen im Sportbereich

Jährlich werden eine bis zu drei Personen geehrt Das Vorschlagsrecht ist nicht eingeschränkt.

Der Vorschlag muss vom Vorstand eines Vereins schriftlich begründet an den StadtSportVerband eingereicht werden. Dieser entscheidet die endgültige Nominierung.

4. Allgemein

Die Ehrungen der Sportlerinnen und Sportler finden im Rahmen des Neujahrsempfangs des StadtSportVerbandes statt. Die Ehrungen werden durch den amtierenden Bürgermeister / die amtierende Bürgermeisterin und des Vorstandes des StadtSportVerbandes durchgeführt.

WICHTIG: Der Ehrungszeitraum beginnt am 1. Dezember des Vorjahres und endet am 30. November des Ehrungsjahres*.

Die begründeten Vorschläge müssen spätestens bis zum 05. Dezember des Ehrungsjahres dem Vorstand des StadtSportVerbandes vorliegen. Alle zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler und Mannschaften sind von ihren Vereinen vorzuschlagen und werden mit vollständiger Adresse beim StadtSportVerband gemeldet.

Ohne Meldung an den StadtSportVerband erfolgt keine Ehrung.

Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, die in einem Breckerfelder Sportverein aktiv sind oder Sportlerinnen und Sportler, die ihren Wohnsitz in Breckerfeld haben, aber einem auswärtigen Sportverein angehören.

 

Breckerfeld, den 28. Juni 2022
StadtSportVerband Breckerfeld e. V.

StadtSportVerband Breckerfeld